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Werkstudent:in – Bedeutung, Regelungen und Vorteile

Wenn du studierst und auf der Suche nach einem längerfristigen Nebenjob bist, ist vielleicht die Anstellung als Werkstudent:in das Richtige für dich! Als solche:r erhältst du nicht nur ein attraktives Gehalt, sondern sammelst auch direkt Praxiserfahrung in einem Unternehmen. Hier erfährst du, was genau ein Werkstudent:innenjob ist und welche Regelungen du dabei beachten musst.

Was ist ein Werkstudent:innenjob?

Ein Student:innenjob in der Gastronomie oder das Absolvieren eines Praktikums sind tolle Möglichkeiten, den Geldbeutel aufzufüllen oder die Semesterferien sinnvoll zu nutzen. Beides miteinander vereinen, und das über einen längeren Zeitraum, kannst du in einer Anstellung als Werkstudent:in. Vor allem im Marketing und in der IT, aber auch in vielen anderen Bereichen sind Werkstudent:innen in Unternehmen gerne gesehen.

Im Gegensatz zu einem Praktikum gleicht die Arbeit als Werkstudent:in eher einer Teilzeitbeschäftigung. Du bietest dem Unternehmen also deine Expertise und erhältst dafür gutes Gehalt. Während du in einem Praktikum je nach Dauer und Branche häufig wenig bis gar kein Geld erhältst, muss dir als Werkstudent:in der Mindestlohn gezahlt werden. Der liegt zurzeit bei 12,41 Euro pro Stunde. Viele Unternehmen zahlen ihren Werkstudent:innen aber sogar zwischen 13 und 18 Euro pro Stunde. Ein Werkstudent:innenjob kann sich also finanziell lohnen. Wenn du dich in der Probezeit gut angestellt hast, kannst du die Stelle auch längerfristig behalten – maximal bis zum Ende deines Studiums, wenn der Studierendenstatus erlischt.

Das erwartet dich bei einem Werkstudent:innenjob

Im Hinblick auf deine beruflichen Perspektiven ist es natürlich sinnvoll, dass du dich bei Unternehmen bzw. in Abteilungen bewirbst, die thematisch zu deinem Studium passen. Der Status als Werkstudent:in ist für viele der erste kleine Schritt in die Arbeitswelt. Oftmals übernehmen Werkstudent:innen Assistenzaufgaben und sind an der direkten Umsetzung von Projekten beteiligt. Du lernst die Arbeitsabläufe, Unternehmensstrukturen und alltägliche Herausforderungen im Job kennen.

Während Praktikant:innen oftmals eher einen größeren Überblick über das Unternehmen und mehrere Abteilungen erhalten, bist du als Werkstudent:in fest in die Arbeitsstrukturen integriert und deine Arbeitskraft wird vor allem auch gebraucht. Durch deinen regelmäßigen Einsatz festigen sich neu erlernte Kompetenzen. Du lernst deine Hard Skills, also spezifische berufliche Fähigkeiten wie neue Computerprogramme, Tools, Arbeitsprozesse, aber auch deine Soft Skills wie Kritik- und Teamfähigkeit zu verbessern und zu erweitern.

So viel darfst du als Werkstudent:in arbeiten

Die Bezeichnung Werkstudent:in trägt natürlich nicht grundlos den Begriff „Student:in“ in sich. Um eine solche Anstellung antreten zu können, musst du in einem Vollzeitstudium eingeschrieben sein. Zum anderen muss das Studium auch weiterhin deine Hauptbeschäftigung bleiben. Das ist auch anhand einiger Regelungen festgeschrieben. So darf deine Werkstudent:innentätigkeit maximal 20 Stunden Arbeitszeit in der Woche in Anspruch nehmen.

Eine Ausnahme bildet die vorlesungsfreie Zeit: Hier darfst du bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Auch die Nacht- und Wochenendarbeit ermöglicht es dir als Werkstudent:in die maximale Anzahl von 20 Stunden zu überschreiten. Genauere Infos dazu findest du bei deiner Krankenkasse. Für beide Ausnahmen gilt jedoch die 26-Wochen-Regel, die besagt, dass du höchstens 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden arbeiten darfst.

Privilegien bei der Sozialversicherung

Wenn du als Werkstudent:in angestellt bist, hast du einige Vorteile bei der Sozialversicherung. Zum Beispiel bezahlst du keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung. Außerdem bleibst du für deine Krankenkasse weiterhin hauptberuflich Student:in, weshalb von deinem Bruttolohn auch keine zusätzlichen Kosten an die Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden.

Die einzigen direkten Abzüge gehen an die Rentenversicherung. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 18,6 % des Bruttolohns und wird auf Arbeitgebende und Arbeitnehmende aufgeteilt. Je nachdem wie viel du verdienst, kann es sein, dass du weniger zahlen musst. Verdienst du 538 bis 2.000 Euro, ist der Rentenversicherungsbeitrag abhängig von deinem tatsächlichen Einkommen. Den genauen Beitrag kannst du mit einem Midijob-Rechner ausrechnen.

Wenn dein Gehalt unter 538 Euro bleibt, zahlt das Unternehmen, in dem du angestellt bist, 15 % des Beitrags und du übernimmst die restlichen 3,6 %. Du kannst dich bei einem Minijob-Gehalt aber auch von der Rentenversicherung befreien lassen, indem du einen einfachen Antrag stellst.

Da es eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht gibt, musst du als Werkstudent:in noch weitere Regelungen beachten: Wenn du unter 25 bist und weniger als 538 Euro im Monat verdienst, bleibst du so oder so familienversichert und es fallen keine zusätzlichen Kranken- und Pflegeversicherungskosten für dich an. Das ändert sich allerdings, wenn du entweder älter als 25 bist und somit aus der Familienversicherung fällst oder mehr als 538 Euro monatlich verdienst. Denn dann bist du dazu verpflichtet, dich selbstständig studentisch bei der Krankenkasse zu versichern. Der monatliche Betrag liegt zurzeit bei durchschnittlich 110 Euro.

Was sonst noch wichtig ist: BAföG, Lohnsteuer und Urlaubsanspruch

Wie viel darf man als Werkstudent:in eigentlich verdienen, wenn man BAföG bezieht? Wenn du weiterhin BAföG in vollem Umfang erhalten möchtest, darfst du nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen. Überschreitest du diesen Betrag, wird dein BAföG gekürzt.

Ob du Lohnsteuer zahlen musst oder nicht, hängt ebenfalls von deinem Gehalt ab. Es gibt einen sogenannten Grundfreibetrag, der im Jahr 2024 bei 11.604 Euro liegt. Das bedeutet, wenn du jährlich zusammengerechnet weniger als diesen Betrag verdienst, bleibst du lohnsteuerfrei. Kommst du darüber, musst du Lohnsteuer zahlen. Die meisten Werkstudent:innen bleiben allerdings unter diesem Betrag.

Außerdem hast du auch als Werkstudent:in Anspruch auf Urlaub. Die Urlaubsregelung sollte in deinem Arbeitsvertrag festgelegt sein. Die Anzahl deiner Urlaubstage richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Arbeitstage, die du wöchentlich arbeitest. Kläre das am besten direkt zu Beginn deiner Anstellung ab und lass dir in jedem Fall die Urlaubstage zukommen, die dir auch zustehen.

Die Vorteile von Werkstudent:innentätigkeiten

Viele Gründe wie gutes, regelmäßiges Gehalt, Praxiserfahrung, neue Qualifikationen und tiefe Einblicke in ein Unternehmen haben wir schon genannt. Als Werkstudent:in hast du außerdem oftmals flexible Arbeitszeiten. Wenn du frühzeitig mit deinem Vorgesetzten sprichst, kannst du deine Arbeitstage sicher auch mal wegen einer Klausur oder aus anderen wichtigen Gründen verschieben. Die Unternehmen stellen sich darauf ein, dass ihre Werkstudent:innen während der Prüfungsphasen kürzertreten müssen.

Ein weiterer Pluspunkt ist, dass du dir die Tätigkeit als Werkstudent:in häufig auch als Pflichtpraktikum anrechnen lassen kannst. Mache dafür sicherheitshalber einen Abgleich mit den Anforderungen in deiner Studienordnung. In den meisten Fällen passt es aber und du kannst dir die Praktikumssuche sparen. Möchtest du gerne zusätzlich ein Praktikum machen und noch andere Einblicke zu erhalten, ist es für einige Arbeitgebende auch in Ordnung, wenn du deine Werkstudent:innentätigkeit dafür einige Wochen pausierst. Wichtig ist: frühzeitige Kommunikation.

Im Werkstudium hast du nicht nur die Möglichkeit, erweiterte Kompetenzen für deinen beruflichen Einstieg zu lernen, du kannst so auch den direkten Weg zum ersten richtigen Job einschlagen. Nicht selten werden Werkstudent:innen nach ihrem Abschluss direkt übernommen und es können wertvolle Kontakte geknüpft werden, die dir bei deinem späteren Karriereweg von Nutzen sein können.

Einige Werkstudent:innen nutzen ihren Job auch, um im Unternehmen ihre Abschlussarbeit zu schreiben. Dabei kannst du dein theoretisches Wissen aus dem Studium direkt in einem realen Unternehmenskontext anzuwenden. Zudem kannst du von einer intensiven Betreuung durch Fachexpert:innen profitieren, die dir wertvolle Einblicke und Unterstützung bei deiner Arbeit bieten können.

Außerdem kann solch ein Nebenjob auch einen Quereinstieg ermöglichen. Nicht immer muss er thematisch eins zu eins zu deinem Studium passen. Beispielsweise können Geisteswissenschaftler:innen auch im Marketing oder Wirtschaftswissenschaftlicher:innen im redaktionellen Bereich einsteigen. Wichtig ist (wie überall), dass du eine Idee von der Arbeit mitbringst, motiviert bist und Lernbereitschaft zeigst.

Natürlich gibt es neben der Werkstudent:innentätigkeit auch viele weitere Möglichkeiten, wie du dein Studium finanzieren kannst. Bist du dagegen immer noch auf der Suche nach dem passenden Studium für dich, schaue dich doch mal bei unseren Rubriken Studiengänge A bis Z oder Studieren nach Themen um.